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Klassische Tätigkeiten

Unser Schwerpunkt ist die Beratung, unsere Basis sind die klassischen Tätigkeiten.

Wir verbinden in der klassischen Beratung die typischen Disziplinen aus folgenden Bereichen in einer Kanzlei:

Steuerberatung

Alles was Sie von einem klassischen Steuerberater erwarten, regeln wir gerne für Sie. Von der Einkommensteuererklärung bis zu betrieblichen Steuern decken wir das gesamte Spektrum der Steuererklärungen ab. Wir übernehmen Buchführung und Lohn in voller Verantwortung oder arbeitsteilig mit unseren Mandanten. Wir erstellen Jahresabschlüsse und besprechen bilanzpolitische Maßnahmen. Wir vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt bei Steuerprüfungen und in Rechtsbehelfen.

Rechtsberatung

Wir beraten Sie und führen Gerichtsverfahren in den Bereichen Vertrags-, Arbeits-, Steuerstraf-, Sozialversicherungs- und Gesellschaftsrecht. Wir übernehmen auch allgemeine Anwaltsaufgaben.

Wir haben uns auf Rechtsfragen gerade in Zusammenhang mit einer selbständigen Tätigkeit spezialisiert. Wir kümmern uns um Allgemeine Geschäftsbedingungen, um Miet- oder Arbeitsverträge, um die Ausformulierung des richtigen Gesellschaftsvertrages, um gewerberechtliche Zulassungs-beschränkungen, um sozialversicherungsrechtliche Probleme, um Unternehmenskauf und um Fragen der Nachfolge. Wir sind als Insolvenzverwalter und Berater in Insolvenzfragen tätig. Wir können in Verbindung mit der Buchhaltung Ihr Mahnwesen und die Forderungseintreibung direkt übernehmen.

Wirtschaftsprüfung

Wir führen Pflichtprüfungen und freiwillige Prüfungen im Bereich der Jahresabschlüsse nach Haushaltsgrundsätzen oder nach sonstigen Vorschriften durch. Wir übernehmen Treuhandaufgaben. Wir bewerten Unternehmen.

Honorar

Ein Wort zum Honorar. Gute Beratung ist nur mit guten Mitarbeitern möglich. Gute Beratung kostet gutes Geld.

Unsere klassischen Tätigkeiten rechnen wir nach den jeweils gesetzlich zutreffenden Gebührenordnungen, der Steuerberatergebührenordnung (StBGebV) oder Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) ab. Diese gesetzlichen Vorschriften gelten für alle Berufsträger und weisen kaum Spielräume aus. Soweit Spielräume möglich sind, orientieren wir uns an Marktpreisen aber auch am erforderlichen Zeitaufwand, denn jedes Mitglied der Kanzlei führt eine lückenlose Zeiterfassung.